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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.12.2021
- VI R 23/19 -
Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Zeitraum von mehr als zwölf Monaten als Voraussetzung zur Tarifermäßigung
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Steuer(mehr)belastung. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung dieser Nachzahlungen mit einem ermäßigten Steuersatz vor. Voraussetzung ist allerdings, dass die
BFH: Tarifermäßigung auch auf Nachzahlungen von variable Lohnbestandteile
Das Finanzamt unterwarf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31597
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