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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.06.2015
- VI R 30/14 -
Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für Umbau sind in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund eines Autounfalls querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der
Ausschließlich zwangsläufige Mehraufwendungen für existenznotwendigen Grundbedarf abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, dass das Finanzgericht die Aufwendungen zu Recht nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Kosten für behindertengerechten Umbau einer Dusche können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2015
[Aktenzeichen: 1 K 3301/12]) - BFH: Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.02.2011
[Aktenzeichen: VI R 16/10])
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Dokument-Nr. 21300
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