Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.04.2009
- VI R 39/08 -
BFH: Auch Nachwuchsförderpreis kann als Arbeitslohn angesehen werden
Sonderzahlung für fachliche Leistungen kann als Arbeitslohn angerechnet werden
Auch ein dem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn der Preis für die fachlichen Leistungen und nicht für die Persönlichkeit des Arbeitnehmers vergeben worden ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im Streitfall war der Kläger als angestellter Marktleiter eines Lebensmitteleinzelhandels tätig. Ein Verband, dem mittelbar auch der Arbeitgeber des Klägers angehörte, verlieh dem Kläger im Streitjahr (2000) einen mit 10 000 DM dotierten
Preis hat Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts
Der BFH war der Auffassung, dass auch ein von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Preis zu
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/09 des BFH vom 10.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7975
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7975
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.