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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2023
- VI R 9/21 -
Teilerlass eines Förderdarlehens führt zu Arbeitslohn
Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass führt zu Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.
Die Klägerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 an sogenannten Aufstiegsfortbildungen teil, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N Bank) mit Zuschüssen und
Erstattung von Werbungskosten als Arbeitslohn
Der BFH bestätigte das Vorgehen der Behörde unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung, wonach die Erstattung von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen als Einnahme bei der Einkunftsart zu erfassen sei, bei der die Werbungskosten früher abgezogen worden seien. So verhalte es sich auch bei den im Streitjahr gewährten teilweisen Erlassen der valutierenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2024
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33748
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