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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.11.2020
- VIII R 20/18 -
Steuerlicher Wertverlust von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Bundesfinanzhof zum Zeitpunkt einer steuerbaren Verlustentstehung
Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. Von einer Verlustentstehung kann aber nicht bereits zu einem Zeitpunkt ausgegangen werden, zu dem mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen ist oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Der Kläger und Revisionskläger hatte im Jahr 2009
Steuerbarer Verlust erst bei endgültigem Rechtsverlust
Der BFH stimmte dem im Ergebnis zu und wies die Revision des Klägers als unbegründet zurück. Er entschied, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung enthielten eine planwidrige Lücke, da das Gesetz weder für den Fall des rechtlichen Untergangs inländischer
Keine Anwendung des Veräußerungstatbestands seit 2020
Die Entscheidung hat Bedeutung für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2021
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29977
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