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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 06.08.2013
- VIII R 39/12 -
Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand
Bundesfinanzhof hält Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Pauschalbesteuerung für nicht gerechtfertigt
Der Bundesfinanzhof hat mit Vorlagebeschluss den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen, um klären zu lassen, ob die bis Ende 2003 geltende deutsche Regelung zur Besteuerung von Anlegern, die sich an ausländischen "schwarzen" Investmentfonds beteiligt haben, gegen die europarechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit verstieß. Die Kapitalverkehrsfreiheit gehört zu den europarechtlichen Grundfreiheiten. Sie gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch im Verhältnis zu Drittstaaten.
Erträge aus inländischen und ausländischen
Finanzamt wendet Pauschalregelung für "schwarze" Investmentfonds an
Im zugrunde Streitfall war der Kläger an "schwarzen"
BFH rügt Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der Bundesfinanzhof sah in dieser
BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Trotz des offensichtlichen Verstoßes gegen die
EuGH muss ebenfalls über Nachfolgeregelung entscheiden
Obwohl es um ausgelaufenes Recht geht, hat das Verfahren Breitenwirkung, weil noch zahlreiche Streitfälle mit erheblichen finanziellen Auswirkungen offen sind. Auch die heute geltende Nachfolgeregelung (§ 6 des Investmentsteuergesetzes) ist Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH (C-326/12).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH: Frühere Pauschalbesteuerung "schwarzer Fonds" verstößt gegen EU-Recht
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009
[Aktenzeichen: I R 88, 89/07]) - Umsatzsteuerpflicht bei Verwaltung von Wertpapieren und Termingelder durch ein deutsches Kreditinstitut für ausländische Anleger
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.10.2007
[Aktenzeichen: V R 22/04])
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Dokument-Nr. 17100
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