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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2022
- X R 14/21 -
Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
Zustellung ohne vorherigen Versuch der persönlichen Übergabe unwirksam - Revisionsfrist gewahrt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 – X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zu-vor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
In dem nun vom BFH entschiedenen Fall hatte der
BFH verneint Wirksamkeit der Zustellung
Für förmliche Zustellungen –etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten– hat der Gesetzgeber ein klares Regelwerk aufgestellt (§§ 166 ff. der Zivilprozessordnung –ZPO–). Wenn diese Regeln bei der Zustellung nicht beachtet werden, ist die Zustellung
Keine pandemiebedingte Sonderregeln
Auf dieser Grundlage hat der BFH die Zustellung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32537
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