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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2022
- X R 7/21 -
BFH zur Abzugsfähigkeit von Vereins-Mitgliedsbeiträgen
Mitgliedsbeitrag für Vereine zur Freizeitgestaltung nicht abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung (§ 10 b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes) schließt jedoch u.a. bei Vereinen den Abzug von Mitgliedsbeiträgen aus, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der
Förderung auch anderer Zwecke nicht relevant
Der BFH ist demgegenüber der Ansicht der Finanzverwaltung gefolgt und hat das Urteil des FG Köln aufgehoben. Nach dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung sind Mitgliedsbeträge schon dann nicht abziehbar, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32490
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