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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2013
- 1 StR 633/12 -
Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig
Gericht verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher eidesstattlicher Versicherung
Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Potsdam gegen einen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Potsdam den Angeklagten, einen ehemaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium und früheren Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, wegen Betruges in fünf Fällen,
Bezug und Änderung von Erwerbseinkommen wurden gegenüber den Versorgungsträgern nicht ordnungsgemäß angezeigt
Nach den landgerichtlichen Feststellungen bezog der Angeklagte seit dem Jahr 1998
Fristgemäße Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen blieb aus
Der Angeklagte kam zudem in den Jahren 2003 bis 2005 seiner Verpflichtung als Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht innerhalb der Abgabefrist nach.
Ehemaliger Minister gibt falsche eidesstattliche Versicherung ab
Weiterhin gab der Angeklagte im Jahr 2005 in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Verlagsgesellschaft, deren Geschäftsführer der Angeklagte gewesen war, vor dem Landgericht Hamburg eine falsche Versicherung an Eides Statt ab.
Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, im Wesentlichen als unbegründet verworfen. Einen geringen Teilerfolg erzielte die Revision lediglich hinsichtlich einer der für die Betrugstaten verhängten Einzelstrafen, die herabgesetzt wurde. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe blieb davon unberührt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.05.2012
[Aktenzeichen: 25 KLs 31480/06 Wi]
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Dokument-Nr. 15629
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