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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2021
- 2 StR 418/19 -
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Einsturz des Kölner Stadtarchivs auf
LG Köln muss neu verhandeln
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln auf. Das Landgericht hatte die zwei Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Am 3. März 2009 kam es zu dem
LG: Sorgfaltspflichtverletzungen nicht ursächlich für Einsturz verantwortlich
Die beiden Angeklagten waren als Bauleiter in verantwortlicher Position jeweils für eine Abteilung der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft tätig. Nachdem die Schlitzwand durch die Abteilung "Spezialtiefbau" im Baugrund errichtet worden war, wurde anschließend die Grube durch die Abteilung "Ingenieurbau" ausgehoben. Eine Übergabe der Baustelle zwischen den Abteilungen - die ohnehin nicht vorgesehen war - fand nicht statt. Bei der Errichtung der Schlitzwand kam es zu mehreren Zwischenfällen auf der Baustelle, bei der eingesetztes Baugerät ebenso beschädigt wurde wie Teile der bereits errichteten Abschnitte der Wand. Das Landgericht hat zwar Sorgfaltspflichtverletzungen der Angeklagten festgestellt. Indes waren diese nach den Wertungen der Strafkammer für den
Gehäufte Zahl an Zwischenfällen außer Betracht gelassen
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Freisprüche aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach Ansicht des Senats hat die Strafkammer bei der Bestimmung der die Angeklagten treffenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30936
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