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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012
- 3 StR 202/12 -
Soldatenmörder vom Frankfurter Flughafen zu lebenslanger Haft verurteilt
Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Haft ausgeschlossen
Der Angeklagte, der am 2. März 2011 am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschoss und versuchte, drei weitere Soldaten zu töten, ist wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in drei Fällen sowie weiterer Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Angeklagte am 2. März 2011 in einem Bus am
Angeklagten wird besonders schwere Schuld zur Last gelegt
Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in drei Fällen sowie weiterer Delikte zu lebenslanger
Selbst nach 15 Jahren Haft ist eine Bewährung ausgeschlossen
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten, die sich insbesondere gegen die Annahme der besonderen Schuldschwere richtete, verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet ab. Die Verurteilung ist daher rechtskräftig. Wegen der Feststellung der besonderen Schuldschwere ist es ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach der Verbüßung von 15 Jahren zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2012
[Aktenzeichen: 5 - 2 StE 7/11-2 - 4/11]
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Dokument-Nr. 14383
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