wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.01.2022
3 StR 273/21 -

Weiteres Urteil gegen Mitglieder und eine Unterstützerin der "Gruppe Freital" rechtskräftig

Revision des ehemaligen Freitaler NPD-Stadtrates erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat über die Revision eines Angehörigen der "Gruppe Freital" gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden entschieden. Mit Beschluss vom 16. Mai 2019 hatte er bereits die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser terroristischen Vereinigung bestätigt.

Das Oberlandesgericht hat nach fünfmonatiger Hauptverhandlung drei Männer wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, eine Frau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Einer der Angeklagten, den das Oberlandesgericht - unter Freispruch im Übrigen - der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen und mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren belegt hat, hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt.

Aufnahme oder Verbleib von Flüchtlingen sollte gewaltsam verhindert werden

Der BHG hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel verworfen. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der zur Tatzeit 48-jährige Angeklagte Mitglied der "Gruppe Freital". Diese Vereinigung hatte sich in Freital spätestens Ende Juli 2015 gebildet und wurde durch die Ermittlungsbehörden im November desselben Jahres zerschlagen. Ihr Ziel war es, auf der Grundlage einer von den Mitgliedern geteilten rechtsextremistischen Gesinnung die Aufnahme oder den Verbleib von Flüchtlingen in der Stadt und deren Umgebung gewaltsam zu verhindern.

Anschläge mit pyrotechnische Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte

Zu diesem Zweck planten und verübten Gruppenangehörige Anschläge mit pyrotechnische Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte und gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des flüchtlingsunterstützenden Spektrums. So wurde bei einem Angriff auf eine Asylbewerberwohnung ein Bewohner durch explosionsbedingt herumfliegende - teilweise handtellergroße - Glassplitter erheblich verletzt. Die "Gruppe Freital" verfolgte das Ziel, ein Klima der Angst und Repression zu erzeugen und Flüchtlinge zur Ausreise aus Deutschland, zumindest aber zum Wegzug aus der Region zu veranlassen.

Rechten Arm zum "Hitlergruß" bei einem "Fotoshooting" erhoben

Wegen seiner Tätigkeit als Freitaler Stadtrat für die NPD wurde die Mitgliedschaft des revidierenden Angeklagten von den weiteren Vereinigungsmitgliedern als wertvoll beurteilt. Er wirkte aktiv nur an propagandistischen Straftaten der Gruppe mit. So beteiligte er sich an einem "Fotoshooting", bei dem er und andere neben einer Hakenkreuzflagge den rechten Arm zum sogenannten "Hitlergruß" erhoben, sowie an der Anbringung rassistischer und fremdenfeindlicher Graffitis im Freitaler Stadtgebiet. Durch Beiträge im internen Chatverkehr beförderte er aber auch die gewalttätige Kernbetätigung der Gruppe. Das Oberlandesgericht hat nicht festzustellen vermocht, dass der Angeklagte angenommen hätte, die Tatausführenden nähmen bei Sprengstoffanschlägen den Tod oder die schwere Verletzung von Menschen billigend in Kauf. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat hat keinen dem Angeklagten nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: "Gruppe Freital" | Anschläge | Asylbewerber | Bewährung | Hitlergruß | Unterkunft | Unterstützer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31338 Dokument-Nr. 31338

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31338

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 01.02.2022

keine Bewährung für Nazis!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?