Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2024
- 3 StR 32/24 -
BGH bestätigt Freispruch von Holocaustleugnerin
Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt ist keine Volksverhetzung
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts München II verworfen, mit dem dieses die Angeklagte vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen hat.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Wertungen leugnete die mehrfach wegen
Äußerungen müssen "in bestimmter Weise" getätigt werden
Der BGH ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Nach seiner Entscheidung weist die im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbare Beweiswürdigung des LG keinen Rechtsfehler auf. Das Vorbringen der Revision enthält vielmehr in wesentlichen Teilen eigene wertende Elemente, die dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen können. Revisionsrechtlich relevante Fehler wie Lücken oder Widersprüche zeigt es demgegenüber nicht auf. Die rechtliche Einordnung des festgestellten Sachverhalts durch das LG begegnet ebenfalls keinen Bedenken. Danach sind zwar die Ausführungen der Angeklagten in Teilen des Schreibens entgegen ihrer Auffassung als nach deutschem Recht grundsätzlich strafbares Leugnen des als historische Tatsache feststehenden Holocausts zu werten.
Der Volksverhetzungstatbestand ist jedoch nur dann erfüllt, wenn die betreffenden Äußerungen in einer bestimmten Weise getätigt werden. Die hier vor allem in Betracht kommende Tathandlung des Verbreitens liegt mit Blick auf den begrenzten Kreis der im Rahmen des Steuerverfahrens beruflich mit der Sache befassten Empfänger des Schreibens nicht vor. Dies gilt auch, wenn die Angeklagte sich vorstellte, es komme ein Strafverfahren in Gang, wodurch weitere Personen Kenntnis von dem Inhalt des Schriftstücks erhielten. Denn hierdurch kann nach Sinn und Zweck der Regelung die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Beachten Sie, dass der vollständige Urteilstext in der Regel erst einige Wochen nach der Entscheidung beim Gericht vorliegt.
Dokument-Nr. 34409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.