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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2021
- 3 StR 473/20 -
BGH hebt Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung auf
Anrechnungsvoraussetzungen durch OLG Celle neu zu prüfen
Der BGH hat ein Urteil gegen eine IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Celle hat eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige, die im Jahr 2014 in das syrische Bürgerkriegsgebiet ausgereist war, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Zugleich hat es angeordnet, dass in der
BGH: OLG hat Anrechnungsvoraussetzungen nicht ausreichend geklärt
Der Bundesgerichtshof hat auf die mit der Sachrüge geführte Revision der Generalstaatsanwaltschaft das Urteil des Oberlandesgerichts im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30495
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