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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.05.2018
- 3 StR 486/17 -
BGH rügt überlanges, knapp 1.300 Seiten langes Urteil
Urteil muss kurz, klar und bestimmt sein
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Köln, welches knapp 1.300 Seiten lang ist, gerügt. Ein Urteil muss kurz, klar und bestimmt sein.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden mehrere Angeklagte vom Landgericht Köln im Januar 2017 unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dabei war das Urteil knapp 1.300 Seiten stark. Dagegen richtete sich die Revision der Angeklagten.
Schwerwiegende handwerkliche Schwächen und grundsätzliche Verständnismängel
Der Bundesgerichtshof führte zur Abfassung von Urteilsgründen aus, dass ein Urteil kurz, klar und bestimmt sein solle. Alles Unwesentliche müsse weggelassen werden. Die Urteilsgründe im vorliegenden Fall werden diesen Vorgaben nicht gerecht. Sie offenbaren schwerwiegende handwerkliche Schwächen und grundsätzliche Verständnismängel. Das Urteil hatte dennoch bestand.
Fehlende notwendige gedankliche Vorarbeit
Angesichts der zur Verurteilung gelangten zwölf Einzeltaten und der allenfalls durchschnittlich schwierigen Beweislage lasse der Umfang des Urteils nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur den Schluss zu, dass die Urteilsverfasser nicht die notwendige gedankliche Vorarbeitet verrichtet haben, eine wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen. Gerade darin liege aber die unverzichtbare geistige Leistung, die von einem Richter zu verlangen sei. Im Übrigen zeige sich in dem Fall ein bedenklicher Umgang mit den Ressourcen der Justiz.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 30.01.2017
[Aktenzeichen: 101 KLs 13/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 472 NJW-Spezial 2018, 472 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 256 NStZ-RR 2018, 256
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Dokument-Nr. 27410
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