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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.03.2015
- 3 StR 527/14 -
Verurteilung wegen "Piraterie" vor Somalia rechtskräftig
Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen erpresserischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen "Piraterie" an deutschem Chemietanker vor Somalia bestätigt.
Im Mai 2012 brachten somalische Piraten den Chemietanker "Marida Marguerite" einer deutschen Reederei im Golf von Aden in ihre Gewalt und hielten die Besatzung für die Dauer von fast acht Monaten auf dem Schiff gefangen. Der Angeklagte wirkte in der Folgezeit daran mit, die Reederei zur Zahlung von fünf Mio. US-Dollar zu erpressen und das Lösegeld sodann unter den Piraten zu verteilen. An der Folter von einzelnen Besatzungsmitgliedern war der Angeklagte zwar nicht selbst beteiligt, er nahm die massiven Gewaltanwendungen indes in Kauf, weil er einzig daran interessiert war, ein besonders hohes Lösegeld zu erlangen.
LG verhängt Freiheitsstrafe von zwölf Jahren
Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer
BGH verwirft Revision
Gegen die Verurteilung hat sich der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge und mit sachlichrechtlichen Beanstandungen gewandt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs hat die Revision des Angeklagten jedoch verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 20890
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