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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2013
- 4 StR 273/13 -
Fehlender Dolmetschereid in der Hauptverhandlung begründet Verfahrensfehler
Verfahrensfehler aufgrund Verstoßes gegen § 189 GVG
Leistet ein Dolmetscher in der Hauptverhandlung nicht seinen Eid nach § 189 GVG, so liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung des Urteils führen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Angeklagter vom Landgericht Halle wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da in der
Aufhebung des Urteils des Landgerichts wegen Vorliegen eines Verfahrensfehlers
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und wies den Fall zur Neuentscheidung zurück, da das Urteil auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Halle, Urteil vom 18.01.2013
Jahrgang: 2014, Seite: 16 NStZ-RR 2014, 16
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Dokument-Nr. 17584
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