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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2018
- 4 StR 408/17 -
BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften auf
Verurteilung wegen Untreue zum Nachteil der 38 Darlehensgeber vom Landgericht nicht ausreichend begründet
Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Halle wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gegen den sogenannten "König von Deutschland" aufgehoben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Halle den Angeklagten wegen
Sachverhalt
Nach den von ihm getroffenen Feststellungen stand der Angeklagte in Wittenberg einer sektenähnlich strukturierten Gemeinschaft vor, deren Mitglieder in einem eigenen autarken Staat, dem "Königreich Deutschland", mit dem Angeklagten als "Staatsoberhaupt" leben wollten. Zur Finanzierung seines Ziels warb er in den Jahren 2010 bis 2013 über eine "Kooperationskasse" von 492 Unterstützern dieser Idee Darlehen in einem Gesamtumfang von mehr als 2,4 Millionen Euro ein. Gegenstand der Verurteilung sind Einzahlungen von 38 Darlehensgebern in den Jahren 2011 und 2012 in Höhe von insgesamt etwa 1,47 Millionen Euro in die vom Angeklagten als "Vorstand" eines "Vereins" geführte "Kooperationskasse". Die Darlehensgeber erhielten "Sparbücher", in denen Ein- und Auszahlungen verbucht wurden; eine Verzinsung der Guthaben war nicht vorgesehen. Mit dem Geld wollten die Unterstützer "gemeinnützige Projekte" der Gemeinschaft und diese selbst fördern. Nach einer Intervention der Bundesbank bzw. des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht beinhalteten die Darlehensverträge ab 2009 Klauseln, wonach die Darlehensgeber im Fall der Insolvenz der Gemeinschaft eine Rückzahlung ihrer Darlehen nur nach den anderen Gläubigern der Gemeinschaft beanspruchen konnten. Außerhalb der Insolvenz sollte ihnen ein Rückzahlungsanspruch lediglich dann zustehen, wenn das Vermögen der Gemeinschaft ihre sonstigen Verbindlichkeiten überstieg (sogenannte qualifizierte Nachrangabreden). In den 38 Fällen erhielten die Darlehensgeber von der "Kooperationskasse" rund 500.000 Euro zurück. Aufzeichnungen über die Verwendung der übrigen Gelder wurden nicht gefertigt. Dass sie zweckwidrig und nicht für Projekte der Gemeinschaft eingesetzt wurden, hat das Landgericht nicht festgestellt.
Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften nicht rechtsfehlerfrei belegt
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten in vollem Umfang aufgehoben. Die Verurteilung wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Halle, Urteil vom 15.03.2017
[Aktenzeichen: 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16)]
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Dokument-Nr. 25751
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