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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2020
- 4 StR 526/19 -
BGH: Taschenrechner am Steuer verboten
Bußgeld wegen Verstoßes gemäß § 23 Abs. 1a StVO rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war ein Autofahrer vom Amtsgericht Lippstadt in Westfalen zu einer
Taschenrechner stellt elektronisches Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein
Neuregelung von 2017 weitete Verbot auf alle elektronischen Geräte aus
Gesetzliche Grundlage der Entscheidung ist eine Änderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Auch Benutzung des Taschenrechners am Steuer verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: III - 4 RBs 191/19]) - Amtsgericht Lippstadt, Urteil vom 11.02.2019
[Aktenzeichen: 7 OWI 35 Js 1585/18 -181/18]
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Dokument-Nr. 29870
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