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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2000
- 5 StR 629/99 -
BGH: Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der Berliner Mauer rechtmäßig
Heimtückisches Handeln – Fluchthelfer nutzte bewusst Ahnungslosigkeit des Grenzpostens in Tatsituation aus
Der Bundesgerichtshof hat eine durch das Landgericht Berlin verhängte Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der Berliner Mauer für rechtmäßig erklärt. Nach Ausführungen des Gerichts war die Tötung weder durch Notwehr noch durch Notstand zu rechtfertigen, da der Fluchthelfer bewusst die Ahnungslosigkeit des Grenzpostens in der Tatsituation ausnutzte und somit heimtückisch handelte.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren über die Verurteilung eines Mannes zu entscheiden, der im Jahre 1962 in
Tötung weder durch Notwehr noch durch Notstand gerechtfertigt
Der Bundesgerichtshof hat die Annahme des Landgerichts
Vom Landgericht lediglich wegen Totschlags verhängte Strafe bleibt bestehen
Allerdings konnte mit Rücksicht auf den beträchtlichen Zeitablauf und angesichts dessen, dass sich der Angeklagte in der tragischen Tatsituation in einer notstandsähnlichen Situation befand und ihm darüber hinaus ein - allerdings vermeidbarer - Verbotsirrtum zugute zu halten war, die vom Landgericht lediglich wegen Totschlags verhängte Strafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gleichwohl bestehen bleiben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 12728
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