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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2021
6 StR 137/21 -

BGH bestätigt Urteil wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen

Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf

Der BGH hat die Verurteilung des Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamt­freiheits­strafe von drei Jahren und zehn Monaten, bestätigt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 Euro.

Corona-Hilfe zum Teil mit fremden Personendaten beantragt

In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren.

Urteil wegen siebenfachen Subventionsbetruges rechtskräftig

Das Landgericht Stade hatte den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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Kommentare (2)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 19.05.2021

und was wird mit den 50000€?

Dennis Langer antwortete am 23.05.2021

Es sind ja nicht alleine die inzwischen höchstwahrscheinlich längst verkonsumierten 50.000 Euro, sondern auch noch die Kosten für einen Haftplatz auf fast vier Jahre, die ein Vielfaches der 50.000 Euro ausmachen dürften.

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