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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.09.2012
- AK 27/12 -
Mutmaßliches "NSU"-Mitglied Beate Zschäpe bleibt weiterhin in Untersuchungshaft
Schwere der Tatvorwürfe rechtfertigen den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft
Die Fortdauer der vollzogenen Untersuchungshaft gegen das mutmaßliche "NSU"-Mitglied Beate Zschäpe ist gerechtfertigt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem vorzuliegenden Fall befindet sich die Beschuldigte seit dem 8. November 2011 in
Weiterhin bestehender Tatverdacht begründet weitere Fortdauer der Untersuchungshaft
Der 3. Strafsenat hatte bereits mit Beschlüssen vom 28. Februar und 18. Mai 2012 eine Haftbeschwerde der Beschuldigten verworfen sowie die Fortdauer der
Soweit erforderlich wird die nächste Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof in drei Monaten stattfinden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluss erneut erfolgreich
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.10.2006
[Aktenzeichen: 2 BvR 1742/06; 2 BvR 1809/06; 2 BvR 1848/06; 2 BvR 1862/06]) - Verweis auf "gründliche Ermittlungen" ist keine ausreichende Begründung für über 6-monatige Untersuchungshaft
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 489/07])
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Dokument-Nr. 14153
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