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Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2017
AnwZ (Brfg) 42/16 -

BGH: Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt zulässig

Kein Verstoß gegen Verbot der Gebühren­unter­schreitung

Ein Rechtsanwalt ist berechtigt eine kostenlose Erstberatung anzubieten. Darin liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Gebühren­unter­schreitung gemäß § 49 b Abs. 1 der Bundes­rechts­anwalts­ordnung (BRAO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Rechtsanwalt im Juni 2014 in einer Anzeige eine kostenlose Erstberatung in Verkehrsunfallsachen an. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig und erteilte eine belehrende Ermahnung. Sie sah in dem Angebot der kostenlosen Erstberatung eine unzulässige Gebührenunterschreitung. Da der Rechtsanwalt anderer Ansicht war, klagte er gegen die belehrende Ermahnung. Der Anwaltsgerichtshof Brandenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Rechtsanwaltskammer.

Kein Verstoß gegen Berufspflichten

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Rechtsanwaltskammer zurück. Die belehrende Ermahnung sei rechtswidrig. Der Rechtsanwalt habe nicht durch das Angebot einer kostenlosen Erstberatung gegen berufsrechtliche Pflichten verstoßen.

Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatung anbieten

Zwar sei es nach § 49 b Abs. 1 BRAO unzulässig, so der Bundesgerichtshof, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsehe. Dieses sehe aber keine bestimmte Gebühr für eine Erstberatung vor. Damit gebe es keine Mindestgebühr, die unter Verstoß des § 49 b Abs. 1 BRAO unterschritten werden könne.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Anwaltsgerichtshof Brandenburg, Urteil vom 01.08.2016
    [Aktenzeichen: AGH I 2/15]
Aktuelle Urteile aus dem Berufsrecht der Anwälte | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1031
MDR 2017, 1031
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2554
NJW 2017, 2554
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1105
VersR 2017, 1105
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 704
zfs 2017, 704

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Dokument-Nr.: 26796 Dokument-Nr. 26796

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Kommentare (1)

 
 
Krähe schrieb am 11.12.2018

Da streiten Juristen mit Juristen darüber, welcher Jurist was verbockt hat.

Wenn man sich jetzt noch vergegenwärtigt, dass Recht und Gesetz nichts weiter sind als Märchen, welche wir Menschen uns erzählen um eine abstrakte "Ordnung" aufrechtzuerhalten ... dann helfen auch Pilze nicht mehr weiter.

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