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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2019
- BGH XI ZR 100/19 -
Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen nach acht Jahren vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt
Bundesgerichtshof bestätigt OLG Braunschweig
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt, nach der das Widerrufsrecht für einen Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt ist.
Verfahren zum
Sachverhalt
Der Verbraucher des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahr 2006 zur teilweisen Finanzierung eines Pkw einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank geschlossen. Seinen neuen Pkw hatte er dieser zur Sicherheit übereignet. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 vereinbarungsgemäß das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den
Widerruf ist verwirkt
Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Verbrauchers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und gab damit der finanzierenden Bank Recht. Das Oberlandesgericht entschied, dass der
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm/kg)
- Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 14.02.2019
[Aktenzeichen: 11 U 112/18]
- Widerruf eines Darlehens: Durch Widerrufsbelehrung vermittelter unklarer Beginn der Widerrufsfrist führt zur Unwirksamkeit der Belehrung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2015
[Aktenzeichen: 17 U 202/14]) - Verkäufer kann auch bei verspäteter Rücksendung im Rahmen des Widerrufes zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet sein
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.09.2018
[Aktenzeichen: 48 C 432/18])
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Dokument-Nr. 28411
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