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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2009
- I ZB 53/07 und 55/07 -
BGH: Legostein als Marke gelöscht
Technische Bestandteile eines Gegenstands bei Markenschutz nicht zu berücksichtigen
Legosteine können als nicht als dreidimensionale Marke eingetragen werden. Gegenstände, die ausschließlich aus einer Form bestehen, mit der eine technische Wirkung erzeugt wird, sind für den Markenschutz nicht zugänglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Legostein mit der typischen Noppenanordnung auf der Oberseite war vom Deutschen Patent- und Markenamt im Jahre 1996 als dreidimensionale
Kein Markenschutz, wenn Merkmale nur technische Funktion erfüllen
Der Bundesgerichtshof hat die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der
Legostein verfügt über keine relevanten nicht-technischen Merkmale
Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass für die Frage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 158/09 des BGH vom 17.07.2009
- Bundespatentgericht, Beschluss vom 02.05.2007
[Aktenzeichen: 26 W (pat) 80/05 und 26 W (pat) 82/05]
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Dokument-Nr. 8170
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