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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2009
- I ZR 125/07 - Bananabay -
Adword-Werbung mit der Wortmarke "bananabay" bei Google: BGH ruft EuGH an
EuGH soll entscheiden, weil die Bestimmungen des deutschen Markenrechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen
Wenn bei der Adword-Werbung bei Google als Schlüsselwort die Bezeichnung einer fremden Marke benutzt wird, hängt die Annahme einer Markenverletzung in einem solchen Fall nur noch davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt. Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren um die Wortmarke "bananabay" ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "bananabay". Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene
OLG sah eine Verletzung der Markenrechte
Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der
BGH ruft EuGH an
Ist eine als Schlüsselwort benutzte Bezeichnung - wie in diesem Fall - mit einer fremden
Hintergrund
In dem Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Landgericht Braunschweig, Urteil vom 07.03.2007
[Aktenzeichen: 9 O 2382/06] - Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007
[Aktenzeichen: 2 U 24/07]
- BGH zur Adword-Werbung bei Google mit den Worten "Beta Layout", wenn die Konkurrenz "Beta Layout GmbH" heißt - Zur Verletzung einer Unternehmensbezeichnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: I ZR 30/07 - Beta Layout]) - BGH: Adword-Werbung mit der Angabe "pcb" ist eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: I ZR 139/07 - pcb])
Jahrgang: 2009, Seite: 498 GRUR 2009, 498 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2009, Seite: 451 WRP 2009, 451
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Dokument-Nr. 7317
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