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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2011
- I ZR 129/10 -
Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG nicht wettbewerbswidrig
Gebot der Staatsferne der Presse nicht verletzt
Die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthält. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist die
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger ist ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt.
Deutsche Post AG nicht von Bund und Ländern beherrscht
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.11.2008
[Aktenzeichen: 315 O 136/08] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09.06.2010
[Aktenzeichen: 5 U 259/08]
Jahrgang: 2012, Seite: 926 MDR 2012, 926
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Dokument-Nr. 12771
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