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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2016
- I ZR 137/15 -
BGH: Unternehmen darf mit Möglichkeit der Einlösung von Fremdcoupons werben
Kein Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes
Ein Unternehmen darf mit der Möglichkeit werben, Gutscheine von Mitbewerbern einzulösen. Ein Wettbewerbsverstoß liegt darin nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Drogerieunternehmen (Firma Müller) warb seit Mai 2014 damit, dass die Rabatt-Coupons von Mitbewerbern (dm, Rossmann und Douglas) bei ihm eingelöst werden können. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig und klagte auf Unterlassung.
Landgericht und Oberlandesgericht weisen Klage ab
Sowohl das Landgericht Ulm als auch das Oberlandesgericht Stuttgart wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts liege keine unlautere Mitbewerberbehinderung, Werbesabotage oder Irreführung
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Wettbewerbsverstoß
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung
Keine gezielte Mitbewerberbehinderung
Die
Keine unlautere Werbebehinderung
Auch eine unlautere Werbebehinderung sah
Keine Unlauterkeit wegen des Einsparens eigener Gutscheine
Eine Unlauterkeit ergebe sich auch nicht daraus, so
Keine Irreführung der Verbraucher
Schließlich verneinte
Wettbewerbsverstoß bei Vernichtung der Fremdcoupons
Ausdrücklich offengelassen hat
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Ulm, Urteil vom 20.11.2014
[Aktenzeichen: 11 O 36/14 KfH] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015
[Aktenzeichen: 2 U 148/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 2945 BB 2016, 2945 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2017, Seite: 92 GRUR 2017, 92 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2017, Seite: 49 K&R 2017, 49 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 101 MDR 2017, 101 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 294 NJW-RR 2017, 294 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2016, Seite: 51 ZIP 2016, 51 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2017, Seite: 399 ZIP 2017, 399
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Dokument-Nr. 26877
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