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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2016
- I ZR 63/15 -
BGH zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers
Bewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft über Inhalt der Auswahlentscheidung
Der Bundesgerichtshof hatte über die Klage eines nicht berücksichtigten Bewerbers um ein Stipendium zu entschieden.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist eine durch das Saarland gegründete gemeinnützige Stiftung, die Stipendien an Studierende der saarländischen Hochschulen vergibt. Sie schrieb im Jahr 2010 ein
Kläger verlangt Auskunft über Gründe der unterbliebenen Berücksichtigung und Neuentscheidung über Bewerbung
Mit seiner im März 2011 erhobenen Klage verlangte der Kläger zunächst von der Beklagten Auskunft über die Gründe seiner unterbliebenen Berücksichtigung bei der Stipendienvergabe. Im Februar 2012 stellte er die Klage dahingehend um, dass er nunmehr in erster Linie eine neue Entscheidung der Beklagten über seine
Klage in den Vorinstanzen erfolglos
Diese Ansprüche hat das Landgericht sowohl in einem ersten Berufungsurteil als auch - nach dessen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - in einem zweiten Berufungsurteil verneint. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger die abgewiesenen Klageanträge weiter.
Kläger hat keinen Anspruch auf Neuentscheidung über Bewerbung
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt. Der Kläger hat als Bewerber für ein
BGH verneint Rechtschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung
Soweit der Kläger die gerichtliche Feststellung begehrt hat, dass die
Benachteiligung bei Bewerbung wegen Parteizugehörigkeit nicht erkennbar
Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Ottweiler, Urteil vom 01.12.2011
[Aktenzeichen: 16 C 147/11] - Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2013
[Aktenzeichen: 5 S 67/12] - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 08.07.2014
[Aktenzeichen: Lv 6/13] - Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2015
[Aktenzeichen: 10 S 125/14]
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Dokument-Nr. 23609
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