Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2010
- II ZR 296/08 -
BGH zur Kündbarkeit einer Patronatserklärung
Recht zur Kündigung der Patronatsvereinbarung kann zugunsten einer Konzerngesellschaft wirksam vereinbart werden
Ein Recht zur Kündigung einer Patronatserklärung kann zugunsten einer Konzerngesellschaft, die als so genannte "Patronin" in der finanziellen Krise einer Tochtergesellschaft gegenüber eine Patronatserklärung abgibt, wirksam vereinbart werden. Die Grundsätze des Rechts des Eigenkapitalersatzes stehen dem nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls, eine GmbH, hatte sich gegenüber ihrer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Enkelgesellschaft, einer KG, in einer "Patronatserklärung" verpflichtet, im Falle der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit fällige Verbindlichkeiten in dem Umfang zu erfüllen, als dies zur Beseitigung der Insolvenzreife der KG erforderlich ist. Nach einigen Monaten kündigte die Beklagte diese Erklärung und die parallel laufende cash-pool-Abrede, die KG stellte sodann Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das dann auch eröffnet wurde.
Beklagte GmbH erklärt keine "Überlebensgarantie" für die KG abgegeben zu haben
Der Kläger, Insolvenzverwalter der KG, hat die Beklagte wegen der aus seiner Sicht unzulässigen
Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben, die Berufung der Beklagten ist im Wesentlichen ohne Erfolg geblieben.
BGH weist Sache zurück an das Landgericht
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Es muss aufgeklärt werden, ob die von der Beklagten behauptete Abrede, in der die Vereinbarung eines Kündigungsrechts liegen kann, tatsächlich getroffen wurde.
Patronatsvereinbarung nach Grundsätzen des so genannten Finanzplankredits nicht unkündbar
Ein – im Streitfall vom Bundesgerichtshof revisionsrechtlich zu unterstellendes – Recht zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.08.2006
[Aktenzeichen: 3-4 O 40/06] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008
[Aktenzeichen: 5 U 138/06]
Jahrgang: 2010, Seite: 3442 NJW 2010, 3442 | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
Jahrgang: 2010, Seite: 1267 NZG 2010, 1267 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2010, Seite: 2037 WM 2010, 2037 | Zeitschriften zum Insolvenzrecht (ZInsO)
Jahrgang: 2010, Seite: 2137 ZInsO 2010, 2137 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2010, Seite: 2092 ZIP 2010, 2092
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10285
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.