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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2017
- III ZR 48/17 -
BGH: Verpassen eines Fluges aufgrund Verzögerung bei Sicherheitskontrolle begründet keinen staatlichen Entschädigungsanspruch bei verspätetem Einfinden an Sicherheitskontrolle
Fluggast muss ausreichenden Zeitpuffer bei Sicherheitskontrolle einplanen
Verpasst ein Fluggast seinen Flug, weil es bei der Sicherheitskontrolle zu Verzögerungen kam, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat, wenn sich der Fluggast zu spät an der Sicherheitskontrolle eingefunden hat. Jeder Fluggast muss einen ausreichenden Zeitpuffer bei der Sicherheitskontrolle einplanen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 verpasste ein Familienvater mit seiner Familie den Flug in den Urlaub, weil es bei der
Kein Anspruch auf Entschädigung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Einplanen eines ausreichenden Zeitpuffers bei Sicherheitskontrolle
Jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW 2018, 1396/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2015
[Aktenzeichen: 4 O 251/14] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2017
[Aktenzeichen: 1 U 139/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 1396 NJW 2018, 1396
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Dokument-Nr. 25937
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