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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2023
- IV ZR 112/22 -
BGH: Ersatz eingesetzter Bonusmeilen von Reiserücktrittskostenversicherung umfasst
Einsatz von Bonusmeilen als Vermögenseinbuße
Die eingesetzten Bonusmeilen für einen Flug sind von einer Reiserücktrittskostenversicherung umfasst, wenn die Bonusmeilen bei einer Stornierung des Fluges wegen Krankheit nicht erstattet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 hatte ein Mann sowohl einen Hin- als auch einen Rückflug von Deutschland in die USA gebucht, welche er mit seinen
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Wuppertal wiesen die Klage ab. Ihrer Ansicht nach sei der Ersatz der
Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Ersatz der Bonusmeilen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Ersatz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 30.09.2021
[Aktenzeichen: 39 C 257/20] - Landgericht Wuppertal, Urteil vom 10.02.2022
[Aktenzeichen: 9 S 152/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 703 MDR 2023, 703 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2023, Seite: 140 RRa 2023, 140 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2023, Seite: 585 VersR 2023, 585 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2023, Seite: 622 WM 2023, 622
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Dokument-Nr. 33237
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