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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2017
- IV ZR 161/16 -
BGH: Nutzungsrecht an Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells von Reiserücktrittsversicherung umfasst
Anspruch auf Versicherungsschutz aufgrund unklarer Klausel "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)"
Zwar wird eine Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells nicht mittels eines Mietvertrags überlassen. Dennoch kann eine Reiserücktrittsversicherung gelten, wenn zwar als versicherte Reise "Mietleistungen" gelten, aber zugleich beispielhaft eine Ferienwohnung genannt wird. In diesem Fall ist die Klausel unklar und geht zu Lasten des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar beabsichtigte im September 2014 einige Tage in einer gebuchten
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts komme allenfalls als versicherte Reise eine "Mietleistung" in Betracht. Diese setze einen Mietvertrag voraus, an dem es fehle. Die Nutzung der
Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Versicherungsschutz
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Reiserücktrittsversicherung zu. Die verwendete Klausel hinsichtlich der Mietleistungen als versicherte Reise seien unklar und daher gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Versicherers gegangen.
Unklare Klausel "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)"
Zwei sei der in der Klausel verwendete Begriff "Mietleistungen" so zu verstehen, so der Bundesgerichtshof, dass er nur Nutzungsüberlassungen aufgrund eines Mietvertrags erfasse. Durch den Klammerzusatz, der unter anderem die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.10.2015
[Aktenzeichen: 139 C 96/15] - Landgericht Köln, Urteil vom 01.06.2016
[Aktenzeichen: 20 S 31/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 3300 NJW 2017, 3300 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 992 NJW-RR 2017, 992 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 307 RRa 2017, 307 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1012 VersR 2017, 1012
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Dokument-Nr. 25358
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