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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2023
- NotZ(Brfg) 4/22 -
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Altersgrenze für Notare mit EU-Recht vereinbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48 a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
Der Kläger ist Anwaltsnotar und wird im Laufe des Jahres 2023 das 70. Lebensjahr vollenden. Er macht geltend, die
Kein Nachwuchsmangel im Notariat
Der Senat für Notarsachen hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die
Altersgrenze zur Sicherung des Notar-Nachwuchs erforderlich
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.02.2022
[Aktenzeichen: Not 5/21]
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Dokument-Nr. 33207
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