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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2024
- V ZB 46/23 -
Mögliches Sondereigentum an Stellplätze in Doppelstockgaragen und auf Parkpaletten
Feste Zuweisung des Palettenstellplatzes zum alleinigen Gebrauch
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann an einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Dies gilt auch für Stellplätze auf Parkpaletten, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2024 über die Sondereigentumsfähigkeit an Stellplätzen in
Sondereigentumsfähigkeit der Stellplätze in Doppelstockgaragen und auf Parkpaletten
Der Bundesgerichtshof führte aus, dass nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG Stellplätze nunmehr als Räume gelten. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers könne damit auch an den einzelnen Stellplätzen in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Beschluss vom 04.04.2023
[Aktenzeichen: 242 PK-12745N-27 (18), 12746N - 12850N] - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.06.2023
[Aktenzeichen: 1 W 97/23 - 202/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 426 DNotZ 2024, 426 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 605 GE 2024, 605 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 628 MDR 2024, 628 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 759 NJW-RR 2024, 759 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 424 NZM 2024, 424
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Dokument-Nr. 34246
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