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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2019
- V ZR 339/17 -
BGH: Missbrauch von Eigentümerrechten zwecks Herbeiführung eines verwalterlosen Zustands rechtfertigt Abmahnung des Wohnungseigentümers
Destabilisierung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Vergraulen des Verwalters rechtfertigt Entziehung des Wohneigentums
Missbraucht ein Wohnungseigentümer seine Eigentümerrechte, um einen verwalterlosen Zustand herbeizuführen, stellt dies eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt eine Abmahnung. Die Destabilisierung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Vergraulen des Verwalters rechtfertigt die Entziehung des Wohneigentums. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar war Mitglied einer
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Trier als auch das Landgericht Koblenz wiesen die Klage ab. Beide Gerichte beanstandeten die
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Zulässigkeit der Abmahnung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Ehepaars zurück. Die
Rechtsmissbrauch aufgrund Herbeiführung eines verwalterlosen Zustands
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Trier, Urteil vom 20.03.2017
[Aktenzeichen: 7 C 481/16 WEG] - Landgericht Koblenz, Urteil vom 21.11.2017
[Aktenzeichen: 2 S 20/17 WEG]
Jahrgang: 2019, Seite: 973 GE 2019, 973 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 1052 MDR 2019, 1052 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 471 WuM 2019, 471
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Dokument-Nr. 27874
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