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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2014
- V ZR 90/13 -
Beschlagnahme endet mit Abschluss eines Strafverfahrens: Bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmtes Geld ist an Ehegatten zurückzugeben
BGH zur Rückgabe von Beweismitteln nach Ende des Strafverfahrens
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, an wen die Rückgabe von Beweismitteln zu erfolgen hat, die im Rahmen eines gegen einen Ehegatten gerichteten Strafverfahrens in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute beschlagnahmt wurden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2007 ließ die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Ehemann der Klägerin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz die Wohnung der
Rückgabe förmlicher Beschlagnahmen zu Beweiszwecken stellt öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden dar
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf die Revision der Klägerin hin aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Gericht entschied, dass die
Aufrechnung mit Verfahrenskosten nicht möglich
Weil der im Zeitpunkt der
Der Bundesgerichtshof kann nicht selbst in der Sache entscheiden, weil die Klägerin bislang Zahlung an sich verlangt hat. Sie muss daher noch Gelegenheit erhalten, entweder Zahlung an sich und ihren Ehemann zu beantragen oder eine Erklärung ihres Ehemannes beizubringen, wonach dieser keine Ansprüche an dem Geld erhebt.
Erläuterungen
* - § 1362 BGB Eigentumsvermutung
(1) 1Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.09.2012
[Aktenzeichen: 4 O 1659/12] - Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 25.02.2013
[Aktenzeichen: 4 U 2040/12]
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Dokument-Nr. 19167
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