Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2009
- VI ZR 226/08 -
Kein Unterlassungsanspruch Markworts gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu "Focus"
Der Focus Chefredakteur Helmut Markworts kann den Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu "Focus" nicht verbieten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrichtenmagazins "Focus". Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge". Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten Saarbrücker
Vorinstanzen gaben Markwort Recht
Die Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten die Klage abgewiesen.
BGH: Äußerungen durften verbreitet werden
Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage "Heute wird offen gelogen" richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin "Focus", für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2009
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.02.2008
[Aktenzeichen: 324 O 998/07] - Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 05.08.2008
[Aktenzeichen: 7 U 37/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8779
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8779
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.