wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.03.2005
VI ZR 356/03 -

Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für „Schnupperflüge“ potentieller Flugschüler

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Halter und Führer eines Flugzeuges unter den erleichterten Voraussetzungen der §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz haftet, wenn ein Mitflieger, der die Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs kennen lernen möchte, während eines sogenannten „Schnupperfluges“ zu Schaden kommt.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Ehemann bzw. Vater der Kläger die Gelegenheit wahrgenommen, anläßlich eines „Tages der offenen Tür“ des Drachensportclubs W. in einem Ultraleichtflugzeug kostenlos mitzufliegen, um die Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs kennen zu lernen. Er war bereits aktiver Drachenflieger und hatte erwogen, eine Pilotenausbildung für den entsprechenden Flugzeugtyp zu beginnen. Das Ultraleichtflugzeug stürzte aus nicht aufgeklärten Gründen ab. Dabei kamen beide Insassen (Flugzeughalter und –führer und der Ehemann bzw. Vater der Kläger) ums Leben. Die Kläger verlangen von den unbekannten Erben des Flugzeughalters und -führers, vertreten durch den Beklagten als Nachlaßpfleger, Schadensersatz.

Die Vorinstanzen haben der Klage im wesentlichen stattgegeben, weil der Verstorbene auch dann, wenn er bei dem „Schnupperflug“ möglicherweise das Fliegen habe erlernen wollen und deshalb auf dem dem Piloten vorbehaltenen Vordersitz gesessen habe, nicht zum fliegenden Personal gehört habe, sondern „Fluggast“ im Sinn des § 44 Luftverkehrsgesetz gewesen sei.

Dem ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Die Frage, ob der Verstorbene Fluggast im Sinne des Luftverkehrsgesetzes gewesen ist, konnte hierbei offen bleiben. Im Streitfall fehlt bereits die für die Haftung des Luftfrachtführers nach dem Luftverkehrsgesetz notwendige Voraussetzung, daß der Flug der Beförderung der Insassen dient. Denn Grund für das vermutete Verschulden des Luftfrachtführers im Falle eines Flugunfalls ist dessen Obhutsverhältnis zum Flugzeuginsassen, der sich ihm zum Zwecke der Beförderung anvertraut. Die Haftung nach dem Luftverkehrsgesetz greift deshalb nur in den Fällen ein, in denen dieses Interesse im Vordergrund steht und sich der Flugzeuginsasse nur deshalb hinsichtlich der technischen Bewältigung des Fluges dem Luftfrachtführer anvertraut. Steht hingegen die flugsportliche Betätigung im Vordergrund, während die Beförderung ein zwar notwendiger, aber unselbständiger Faktor für den Flug ist, entsprechen die diesen Flügen zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse regelmäßig nicht einem Beförderungsvertrag. Die Haftungserleichterungen nach dem Luftverkehrsgesetz kommen nicht demjenigen zugute, der die technische Seite des Fliegens und die Bewältigung der damit verbundenen Gefahren kennenlernen will und deshalb einen Flug unternimmt. Im Streitfall kommt aus diesem Grund nur eine Haftung nach den allgemeinen Vorschriften in Frage. Da es hierzu bislang an Feststellungen fehlt, ist die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

Hinweis auf die Vorinstanzen: LG Hildesheim - 4 O 371/02 ./. OLG Celle – 14 U 48/03

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 47/2005 des BGH vom 15.03.2005

Aktuelle Urteile aus dem Luftverkehrsrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Haftung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 298 Dokument-Nr. 298

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung298

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?