wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 16. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2022
VI ZR 58/21 -

Nacken- und Kopfschmerzen als Primärverletzungen eines Verkehrsunfalls

Psychisch bedingte Nacken- und Kopfschmerzen als unfallursächliche Verletzungen

Nacken- und Kopfschmerzen können eine Primärverletzung eines Verkehrsunfalls darstellen. Sind diese Schmerzen psychisch bedingt, so können sie dennoch unfallursächlich sein, mit der Folge, dass der Unfallverursacher dafür haftet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 kam es im Nordosten von Nordrhein-Westfalen zu einem Auffahrunfall. Nachfolgend litt die Unfallgeschädigte an Nacken- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit. Sie verlangte daher vom Unfallverursacher Schmerzensgeld in Höhe von 750 €. Die Unfallgeschädigte wurde zwar nicht direkt beim Unfall verletzt, jedoch gab sie an, dass die Erinnerungen an den Tod einer Freundin bei einem Verkehrsunfall und die Tätigkeit als Ersthelferin bei einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Menschen starben, die Schmerzen verursacht haben.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Schmerzensgeldklage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bielefeld wiesen die Schmerzensgeldklage ab. Nach Auffassung des Landgerichts habe die Klägerin keine unfallbedingte Primärverletzung erlitten. Zudem seien Schmerzen aufgrund von Erinnerungen an vergangene belastende Ereignisse nicht unfallursächlich. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Klägerin.

Bundesgerichtshof bejaht Vorliegen einer Primärverletzung

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Nacken- und Kopfschmerzen können in Form einer Körperverletzung eine Rechtsgutverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1 StVG und damit eine Primärverletzung darstellen.

Psychisch bedingte Nacken- und Kopfschmerzen als unfallursächliche Verletzungen

Zudem könne ein Unfallverursacher auch für psychische Auswirkungen eines Unfalls haftungsrechtlich einstehen, so der Bundesgerichtshof. Auch eine nur psychisch vermittelte Körperverletzung sei dem verantwortlichen Schädiger grundsätzlich zuzurechnen. Dies gelte auch dann, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder in sonstiger Weise auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhe. Insbesondere entlaste es den Schädiger grundsätzlich nicht, wenn der Geschädigte durch frühere Unfälle in seiner seelischen Widerstandskraft soweit vorgeschädigt sei, dass nur noch ein geringfügiger Anlass genüge, um psychische Fehlreaktionen auszulösen.

Zurückweisung des Falls

Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zur Neuentscheidung an das Landgericht zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 29.06.2020
    [Aktenzeichen: 411 C 65/20]
  • Landgericht Bielefeld, Urteil vom 03.02.2021
    [Aktenzeichen: 22 S 151/20]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2022, Seite: 1278
MDR 2022, 1278
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 3509
NJW 2022, 3509
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2022, Seite: 516
NZV 2022, 516
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2022, Seite: 1309
VersR 2022, 1309

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34251 Dokument-Nr. 34251

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34251

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH