wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 22.08.2024

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 14.08.2024
- 5 L 2189/24.GI -

Keine Erweiterung der Aussagegenehmigung für einen Kriminalhauptkommissar, der zur polizeilichen Vernehmung eines Informanten aussagen soll

Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ in Hungen

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat den Eilantrag eines vor dem Landgericht Gießen unter anderem wegen Mordes Angeklagten abgelehnt. Der Antragsteller begehrte eine erweiterte Aussagegenehmigung für einen Kriminalhauptkommissar, der zur polizeilichen Vernehmung eines Informanten aussagen soll.

Vor dem Landgericht Gießen wird gegen den Antragsteller und einen Mitangeklagten seit dem Frühjahr 2021 eine Hauptverhandlung unter anderem wegen Mordes geführt. Die Angeklagten sollen im November 2016 in der Gemarkung Hungen einen Menschen erschossen haben. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden und es gibt keine Zeugen für die Tat. Der Antragsteller und ein weiterer Angeklagter beschuldigen sich gegenseitig.In der andauernden Hauptverhandlung waren dieses Jahr die Angaben eines anonymen Informanten Gegenstand der Beweisaufnahme. Dieser darf zur Wahrung seiner Anonymität auf Grund einer Entscheidung des hessischen Innenministeriums... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.08.2024
- 1 ME 121/24 -

Durch zwei regelmäßig stattfindende Großveranstaltungen erlangt ein Festivalgelände nicht den dauerhaften Charakter eines Fest- bzw. Ausstellungsplatzes

Festivalgelände bleibt weiterhin Grünland - Baugenehmigung nicht erforderlich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.

In der Zeit vom 22. bis zum 25. August 2024 soll in der Gemeinde Oyten südlich der Ortslage von Fischerhude auf Grünlandflächen beidseits des Flusses Wümme wie in den Vorjahren das MOYN-Festival stattfinden. In dessen Rahmen werden ein vielfältiges Musik- und Kulturprogramm auf verschiedenen Bühnen, Workshops und andere Veranstaltungen geboten. Den Besucherinnen und Besuchern stehen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 20.08.2024
- 18 L 1279/24 -

Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig

Stadt muss aufgestellte Verkehrsschilder und auf der Fahrbahn aufgebrachte rote Markierungen auf rechtswidrig eingerichteter Fahrradstraße wieder entfernen

Richtet eine Stadt eine Fahrradstraße alleine aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ein, so muss sie das besondere Gefährdungspotenzial darlegen und durch Tatsachenmaterial untermauern können. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

Eine im Bonner Stadtteil Ückesdorf ausgewiesene Fahrradstraße ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und der Stadt Bonn aufgegeben, die bereits aufgestellten Verkehrsschilder und die auf der Fahrbahn aufgebrachten roten Markierungen zu entfernen.Auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom 10.01.2024 wies die Stadt Bonn auf der... Lesen Sie mehr

Werbung

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02.07.2024
- 7 K 186/23 und 7 K 187/23 -

Niedersächsisches Finanzgericht hat keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt

Niedersächsisches Finanzgericht widerspricht dem Bundesfinanzhof

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat in zwei Urteilen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe erneut bestätigt. Ausdrücklich hat sich das Gericht gegen Überlegungen des X. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) gewandt, wonach die der Nutzungspflicht zugrundeliegende Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (StBPPV) als Rechtsgrundlage unwirksam sein soll.

Das Kernproblem der Entscheidungen lag (erneut) in der Pflicht zur elektronischen Kommunikation, die seit dem 1. Januar 2023 für Steuerberater und andere Berufsgruppen verbindlich ist.Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte die Klagen nicht über das beSt, sondern per Briefpost eingereicht. Auf den Hinweis des Berichterstatters auf die Unzulässigkeit dieser Klageerhebung... Lesen Sie mehr