Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2008
- VI ZR 67/08 -
Prinzessin Caroline scheitert mit Klage gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos
Persönlichkeitsrecht muss Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen
Urlaubsfotos von Prominenten dürfen in Medien veröffentlicht werden, wenn sie ein Thema von allgemeinem Interesse illustrieren. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor, der eine Klage von Caroline Prinzessin von Hannover abwies. Sie hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das sie mit ihrem Ehemann auf einer belebten Straße zeigt, gewehrt. Das Bild habe ohne die Einwilligung Carolines veröffentlicht werden dürfen, meinten die Richter. Der mit dem Foto bebilderte Artikel könne eine Debatte öffentlichen Interesses herbeiführen. Der Bericht thematisierte ein geändertes Konsumverhalten Prominenter.
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt
Bundesgerichtshof gab Caroline im Urteil vom 6. März 2007 zunächst Recht
Das Landgericht hat der Klage im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Privatsphäre der Abgebildeten hinter das mit der Pressefreiheit verwirklichte
Bundesverfassungsgericht hob erstes Urteil des Bundesgerichtshofs auf
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Es hat eine nähere Würdigung des Berichts, dem die Aufnahme beigefügt war, im Hinblick auf dessen Informationsgehalt vermisst. Der Bericht über die Vermietung der Villa an Dritte sei mit wertenden Anmerkungen versehen, die Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser sein könnten. Das könne Anlass für eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. geben und es grundsätzlich rechtfertigen, die Vermieter des in dem Beitrag behandelten Anwesens im Bild darzustellen.
Bundesgerichtshof weist nun Klage der Prinzessin ab
Der u. a. für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat hat nunmehr die Klage abgewiesen. Als Ergebnis der gebotenen erneuten Abwägung zwischen den Rechten der Klägerin und der Pressefreiheit der Beklagten entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aufgestellten Grundsätzen müsse das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2008
Quelle: ra-online, BGH (pm)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.07.2005
[Aktenzeichen: 324 O 869/04] - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 31.01.2006
[Aktenzeichen: 7 U 82/05] - Bundesgerichtshof stärkt Prominentenschutz gegen Paparazzi-Pressefotos
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06]) - Private Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco dürfen veröffentlicht werden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.02.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07])
Jahrgang: 2008, Seite: 3141 NJW 2008, 3141 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1411 VersR 2008, 1411
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6299
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6299
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.