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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.02.2012
- VII ZB 117/09 -
Renteninformationen können nicht gepfändet werden
Mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich nicht auf die Erteilung von Renteninformationen
Gläubiger können eine Erteilung von Renteninformationen bzw. –auskünften nicht pfänden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall war die
Anspruch auf Erteilung von Renteninformationen dient nicht der Durchsetzung der gepfändeten zukünftigen Rentenansprüche
Der Bundesgerichtshof entschied, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14219
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