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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2010
- VIII ZR 122/09 -
BGH: Begründung einer Mieterhöhung kann durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen erfolgen
Sachverständigenaussage über tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete ausreichend
Die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter können auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist
Mieterhöhungsverlangen erfüllt formelle Anforderungen Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut BGB
Auch die Revision der
Für Gutachten herangezogene Wohnung kann aus eigenem Bestand des Vermieters stammen
Im entschiedenen Fall genügt das
§ 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
(1) Der
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. …
…
Erläuterungen
* - § 558 a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
(3) …
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 26.09.2008
[Aktenzeichen: 2 C 1613/08] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.04.2009
[Aktenzeichen: 2-17 S 127/08]
Jahrgang: 2010, Seite: 504 IMR 2010, 504 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 978 MDR 2010, 978 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 1162 NJW-RR 2010, 1162 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 576 NZM 2010, 576
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Dokument-Nr. 9670
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