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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2008
- VIII ZR 321/07 -
BGH: Vermieter muss ohne konkreten Anlass in Mietwohnungen keine regelmäßige Inspektionen von Elektroleitungen und -geräten durchführen
Nur bei Gefahr müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Schäden unverzüglich behoben werden
Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elektroanlagen und -geräte regelmäßig durch einen Elektriker überprüfen zu lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings müssen Vermieter das Haus in einem sicheren Zustand erhalten. So müssen Mängel an der Anlage, von denen eine Gefahr ausgeht, beseitigt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem
Sachverhalt
Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen
Vermieter ist nicht verpflichtet Inspektion ohne konkreten Anlass durchzuführen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger wegen der Schäden, die ihm infolge des in der Nachbarwohnung ausgebrochenen Brandes an seinem Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch gegen den beklagten
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BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2008
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Amtsgericht Nordhorn, Urteil vom 29.03.2007
[Aktenzeichen: 3 C 179/07] - Landgericht Osnabrück, Urteil vom 08.08.2007
[Aktenzeichen: 1 S 213/07]
Jahrgang: 2008, Seite: 1555 GE 2008, 1555 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 143 NJW 2009, 143 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 927 NZM 2008, 927 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 719 WuM 2008, 719 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 345 ZMR 2009, 345
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Dokument-Nr. 6833
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