Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -
BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheitsreparaturen
BGH erklärt Farbwahlklausel im Mietvertrag für unwirksam - Während der Mietzeit kann der Vermieter nur bei anerkennenswertem Grund die Farbe vorschreiben
Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt.
Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der
"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden
Eine Anlage zum Mietvertrag enthält ferner den folgenden Zusatz:
"Bei der Ausführung von
Vermieterin verlangt Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
Mit der Klage verlangt die
Farbvorgabe in Mietvertrag unwirksam
Auch die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in der Anlage des Mietvertrages enthaltene Farbvorgabe ("weiß") für den Anstrich der Innentüren sowie der Innenseiten der Fenster und der Außentür gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, dass Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen
Unzulässige Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen schlechthin
Die unzulässige Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der
Werbung
BGB § 307 Abs. 1
Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.04.2008
[Aktenzeichen: 102 C 192/06] - Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2009
[Aktenzeichen: 63 S 215/08]
- BGH: Vermieter darf Wandfarbe während der Mietzeit nicht vorschreiben - Klausel "Weißen der Decke" unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 344/08 ]) - BGH: Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 283/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2010, Seite: 100 DWW 2010, 100 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 405 GE 2010, 405 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 126 IMR 2010, 126 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 666 NJW-RR 2010, 666 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 236 NZM 2010, 236 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 142 WuM 2010, 142 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 512 ZMR 2010, 512
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9087
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9087
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.