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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2006
VIII ZR 74/05 -

Vermieter dürfen ihren Mietern Mobilfunkantennen aufs Dach setzen

Mieter mit Herzschrittmacher ist kein Hinderungsgrund

Ein Vermieter kann frei entscheiden, ob er auf dem Dach seines Miethauses eine Mobilfunkantenne installieren möchte. Die Mieter können ihn hieran nicht hindern, solange die entsprechenden Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im Fall hatten mehrere Mieter einer Dachgeschosswohnung ihren Vermieter dahingehend verklagt, die Installation und den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach zu unterlassen. Einer der Kläger war bettlägerig erkrankt und auf einen Herzschrittmacher angewiesen.

Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Entscheidend für den BGH war, dass laut eines Sachverständigengutachtens die Strahlungsgrenzwerte gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung nicht überschritten seien. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren, die trotz Einhaltung der geltenden Grenzwerte bestehen könnten, würden nicht vorliegen. Auch sei entsprechend der Grenzwerte die Störfestigkeit von Herzschrittmachern eingehalten worden.

Vorinstanzen:

LG Freiburg, AG Freiburg

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der Leitsatz

BGB §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 536

Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2006
Quelle: ra-online

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2006, Seite: 195
DWW 2006, 195
 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2006, Seite: 777
GE 2006, 777
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2006, Seite: 1218
MDR 2006, 1218
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 2625
NJW 2006, 2625
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2006, Seite: 387, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
NJW-Spezial 2006, 387 (Michael Drasdo)
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 504
NZM 2006, 504
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 304
WuM 2006, 304
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 670
ZMR 2006, 670

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Dokument-Nr.: 2415 Dokument-Nr. 2415

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