Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- VIII ZR 74/08 -
BGH: Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen
Ausreichend ist, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist
Vermieter müssen für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Wiesbaden. Mit Schreiben vom 25. April 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete von 374,50 € auf 407,54 € (= 6,74 €/m²). Zur Begründung des Erhöhungsverlangens berief sich die Klägerin unter Erläuterung der begehrten
Vorinstanzen wiesen die Klage des Vermieters ab
Das Amtsgericht hat die auf Zustimmung zur
Mieter hatte Zugriff auf den Mietspielge im Kundencenter des Vermieters
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beifügung des Mietspiegels zur ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht erforderlich, wenn dieser allgemein zugänglich ist. In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Prüfung der Angaben des Vermieters auf den ohne weiteres zugänglichen
Das Berufungsgericht wird nunmehr festzustellen haben, ob das Mieterhöhungsverlangen materiell berechtigt ist.
Werbung
BGB § 558 a Abs. 1, 2 Nr. 1
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2009
Quelle: ra-online, BGH (pm)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 05.04.2007
[Aktenzeichen: 91 C 5091/06-19] - Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.12.2007
[Aktenzeichen: 3 S 44/07]
Jahrgang: 2009, Seite: 147 DWW 2009, 147 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2009, Seite: 648 GE 2009, 648 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 151 IMR 2009, 151 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 1667 NJW 2009, 1667 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 395 NZM 2009, 395 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 293 WuM 2009, 293
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7569
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7569
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.