Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2017
- VIII ZR 76/16 -
BGH: Unterwerfung des Mieters in sofortige Zwangsvollstreckung neben Mietkaution zulässig
Kein Vorliegen einer unzulässigen Übersicherung gemäß § 551 BGB
Auch wenn ein Wohnungsmieter bereits eine Mietkaution geleistet hat, kann er sich in zulässiger Weise mittels einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Miete unterwerfen. Eine unzulässige Übersicherung gemäß § 551 BGB liegt darin nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des Abschlusses eines Wohnraummietvertrags unterwarf sich der Mieter im Dezember 2013 mittels einer notariellen Urkunde der sofortigen
Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt
Während das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Vollstreckungsabwehrklage abwies, gab ihr das Landgericht Berlin statt. Die
Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Vermieters und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die
Unterwerfung in sofortige Zwangsvollstreckung keine Mietsicherheit
Zwar begrenze § 551 Abs. 1 BGB die höchstzulässige Kaution auf drei Monatsmieten, so der Bundesgerichtshof. Davon zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen seien gemäß § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Jedoch sei die Unterwerfung in die sofortige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 19.02.2015
[Aktenzeichen: 202 C 364/14] - Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2016
[Aktenzeichen: 18 S 157/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 850 DNotZ 2017, 850 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1048 MDR 2017, 1048 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 551 NJW 2018, 551 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 32 NZM 2018, 32
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26416
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26416
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.