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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2010
- VIII ZR 98/10 -
BGH: Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden
Mieter verletzt durch Nichtzahlung der Kaution nicht die Pflicht zur Erbringung der Mietsicherheit
Ein Mieter von Wohnraum darf die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls haben von den Klägern, die Eigentümer eines Gutshofes mit Stallungen und Weideland sind, durch zwei voneinander abhängige Mietverträge eine auf diesem Hof gelegene Wohnung sowie sechs Pferdeboxen nebst Weideland gemietet. Während der Mietvertrag über die Stallungen keine Kautionszahlung der Beklagten vorsieht, enthält der Wohnraummietvertrag in § 6 Nr. 2 folgende Regelung zur Sicherheitsleistung:
"Der
Mieter verlangt Nennung eines gesonderten und den gesetzlichen Anforderungen genügenden Mietkautionskontos
Die Beklagten zahlten die vereinbarte Kaution trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Sie beriefen sich darauf, dass eine Zahlung erst dann erfolgen müsse, wenn die
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger hat das Landgericht der Klage stattgegeben.
Kaution ist durch gesondertes Konto von Vermögen des Vermieters zu trennen und dadurch vor Zugriff von dessen Gläubigern zu schützen
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein
Erläuterungen
* - § 551BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(…)
(3) Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Rheinberg, Urteil vom 20.07.2009
[Aktenzeichen: 12 C 498/08] - Landgericht Kleve, Urteil vom 25.03.2010
[Aktenzeichen: 6 S 129/09]
Jahrgang: 2010, Seite: 372 DWW 2010, 372 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 1677 GE 2010, 1677 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2010, Seite: 349 MietRB 2010, 349 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 34 NJW-Spezial 2011, 34 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 28 NZM 2011, 28 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 752 WuM 2010, 752 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 193 ZMR 2011, 193
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